RESMİ İLANLAR

ÇORUM 3. AİLE MAHKEMESİ HAKİMLİĞİ

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

DES 3. FAMILIENGERICHTS ÇORUM

AKTENZEICHEN : 2022/781 Esas

URTEILS-NR. : 2024/704

Am Ende der durchgeführten öffentlichen Prozesshandlung der bei unserem Gericht von der Klägerin Melek BILEN gegen den Beklagten Aymen ARRAK eingereichten Klage auf Anerkennung und Vollstreckung; mit dem Urteil unseres Gerichts vom 25.10.2024 mit dem Aktenzeichen 2022/781 und der Urteils-Nr. 2024/704 wurde entschieden, dass, da festgestellt wurde, dass die Klägerin innerhalb der ihr eingeräumten Notfrist die Mängel bezüglich der Mitteilung der Adresse des Beklagten Aymen ARRAK, tunesische Staatsangehörigkeit, geboren am 28.05.1989, dem unter der Adresse 4114 Hofstetten SO, Apfelsee Str. 16, 4143 Dornach / Schweiz keine Zustellung gemacht werden konnte, nicht behoben hat, gemäß Artikel 119 Absatz 2 der Zivilprozessordnung DIE KLAGE ALS NICHT EINGEREICHT GILT; gegen dieses abgegebene Urteil wurde durch die Prozessbevollmächtigte der Klägerin Melek BILEN Berufung eingelegt, da jedoch das begründete Urteil und die Berufungsschrift dem Beklagten Aymen ARRAK mangels Ermittlung seiner Adresse nicht zugestellt werden konnten, wurde entschieden, das begründete Urteil und die Berufungsschrift im Wege der öffentlichen Bekanntmachung zuzustellen. Es wird anstelle einer formellen Zustellung öffentlich bekanntgemacht, dass der Beklagte Aymen ARRAK innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Zeitung Berufung bei der zuständigen Zivilkammer des Regionalen Berufungsgerichts Samsun einlegen kann und dass, falls innerhalb der angegebenen Frist keine Berufung eingelegt wird, dieses Urteil unseres Gerichts sowie die Berufungsschrift als dem Beklagten Aymen ARRAK zugestellt gelten. 02.07.2026

Basın No: ILN02535420
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